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Verwaltungshelfer - Borgs&Schwarz

Verwaltungshelfer



●  BF4-Begleitung
●  Beantragung von verkehrsrechtlichen Anordnungen
●  Erstellung des Roadbooks
Seit dem 30.05.2017 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zu §29 Absatz 3 und §46 Absatz 1 Nummer 5 StVO in Kraft getreten. Damit ist die Rechtsgrundlage gegeben, mit Hilfe von Verwaltungshelfern (VwH) die Polizei von Aufgaben rund um den Großraum - und Schwertransport zu entlasten.

Verwaltungshelfer werden von der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in die Besonderheiten der Strecke eingewiesen. Sie sind besonders geschult und auf ihre Eignung geprüft. Unsere Verwaltungshelfer ermöglichen die Begleitung Ihres Transportes als Ersatz für die Polizeibegleitung.

Damit erhalten Sie von uns noch mehr Leistung zentral aus einer Hand und profitieren von einer noch höheren Flexibilität, Pünktlichkeit und Gesamtverantwortung unserer Transportbegleitung.

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