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BF4-Begleitung
● Beantragung von
verkehrsrechtlichen Anordnungen
● Erstellung des Roadbooks |
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Seit
dem 30.05.2017 sind die neuen
Verwaltungsvorschriften zu §29
Absatz 3 und §46 Absatz 1 Nummer 5
StVO in Kraft getreten. Damit ist
die Rechtsgrundlage gegeben, mit
Hilfe von Verwaltungshelfern (VwH)
die Polizei von Aufgaben rund um den
Großraum - und Schwertransport zu
entlasten.
Verwaltungshelfer werden von der
Straßenverkehrsbehörde und der
Polizei in die Besonderheiten der
Strecke eingewiesen. Sie sind
besonders geschult und auf ihre
Eignung geprüft. Unsere
Verwaltungshelfer ermöglichen die
Begleitung Ihres Transportes als
Ersatz für die Polizeibegleitung.
Damit erhalten Sie von uns noch mehr
Leistung zentral aus einer Hand und
profitieren von einer noch höheren
Flexibilität, Pünktlichkeit und
Gesamtverantwortung unserer
Transportbegleitung.
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